Voraussetzung für die Versetzung:
- Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser
- Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser
- Kein Kernfach „ungenügend“
- Ausgleich für zwei Fächer, die schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sind (drei Fächer mit 5 oder 6 können nicht ausgeglichen werden):
Es ist ein Ausgleich für b e i d e Fächer erforderlich:
Ausführliche Informationen finden Sie in der Versetzungsordnung des Landes Baden-Württemberg für die Schulart Gymnasium unter:
> www.landesrecht-bw.de