Versetzungsordnung

Voraussetzung für die Versetzung:

  • Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser
  • Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser
  • Kein Kernfach „ungenügend“
  • Ausgleich für zwei Fächer, die schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sind (drei Fächer mit 5 oder 6 können nicht ausgeglichen werden):


Es ist ein Ausgleich für b e i d e Fächer erforderlich:

Ausführliche Informationen finden Sie in der Versetzungsordnung des Landes Baden-Württemberg für die Schulart Gymnasium unter:
> www.landesrecht-bw.de

/ THEODOR-HEUSS-GYMNASIUM

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