Sportunterricht

Regelungen für den Sportunterricht

Grundregeln für einen reibungslosen und unfallfreien Sportunterricht
1. Kleidung
Richtige Schwimm- und Sportkleidung, gute Sportschuhe (keine schwarz abfärbenden Sohlen), eine Schwimmbrille und gegebenenfalls eine Sportbrille tragen viel zur Sicherheit beim Schulsport bei. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. In der Halle ist Sportkleidung zu tragen, für die Schwimmhalle gilt Entsprechendes (kein Tragen von Straßenschuhen in der Schwimmhalle!).

2. Schmuck
Schmuckgegenstände (z. B. Ringe, Ohrringe, Ketten, Gürtel) können den Träger*innen oder andere verletzen und müssen deshalb zum Sportunterricht abgenommen werden. Nicht abnehmbare Freundschaftsbändchen sind mit einem so genannten Schweißband abzudecken.

3. Essen und Trinken
Kaugummikauen und Bonbonlutschen sind im Sportunterricht lebensgefährlich und strengstens verboten. Essen und Trinken sind in der Sporthalle aus hygienischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen oben vor der Halle abgestellt werden.

4. Anwesenheit
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen (einzelne Sportstunde), so ist der entsprechenden Sportlehrkraft eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Schülerinnen und Schüler werden dann von der aktiven Teilnahme am Unterricht befreit. Allerdings besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, es sei denn, die jeweilige Sportlehrkraft entbindet sie hiervon.


/ THEODOR-HEUSS-GYMNASIUM

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