GFS

Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Ab dem 7. Schuljahr muss jeder Schüler/jede Schülerin eine GFS im Schuljahr in einem beliebigen Fach anfertigen. Dabei handelt es sich um eine selbständig zu erbringende Leistung (z.B. in Form einer Präsentation).

 

In Klasse 7 findet für alle Schüler:innen eine Einführung und ein Training in der Erstellung einer GFS statt. 

Die Schüler*innen müssen bis spätestens Donnerstag vor den Herbstferien ihre GFS angemeldet haben, d.h. die Planung ihrer GFS beendet und das GFS-Formular beim Klassenlehrerteam abgegeben haben. 

 

Die GFS muss spätestens vier Wochen vor Schuljahresende abgeschlossen sein. 

Für Schüler*innen der Kursstufe gelten andere Fristen (siehe Kursstufe).


/ THEODOR-HEUSS-GYMNASIUM

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